Die nach den gesetzlichen Standards ordnungsgemäße Entsorgung wird durch die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz und der Entsorgungsfachbetriebe-verordnung sichergestellt. Daher sind wir berechtigt, die Bezeichnung Entsorgungsfachbetrieb und das Überwachungszeichen der bvse-Entsorgergemeinschaft gemäß dem inneliegenen Zertifikat zu führen.