Zertifikat


Die nach den gesetzlichen Standards ordnungsgemäße Entsorgung wird durch die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz und der Entsorgungsfachbetriebe-verordnung sichergestellt. Daher sind wir berechtigt, die Bezeichnung Entsorgungsfachbetrieb und das Überwachungszeichen der bvse-Entsorgergemeinschaft gemäß dem inneliegenen Zertifikat zu führen.

 

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Efb-Zertifikat e-r-s GmbH.pdf
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